Sehr geehrte, liebe Patientinnen,

die Behandlung von Patientinnen erfolgt in unserer Praxis nach der aktuellen Ärztlichen Berufsordnung und unter Beachtung der gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Das gesundheitliche Wohl meiner Patientinnen, darunter viele Schwangere, immungeschwächte und onkologische Patientinnen, liegt uns sehr am Herzen.

Genauso sind wir  - nicht zuletzt auch zur Aufrechterhaltung unseres  Versorgungsauftrages- für die Gesundheit unserer Mitarbeiter verantwortlich.

Das Tragen einer FFP2 Schutzmaske oder einer medizinischen Mund-Nasen-Maske ist in Arztpraxen zwingend erforderlich.

Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich, wobei ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss.

An die Ausstellung eines solchen Attestes stellt die Bundesärztekammer hohe Anforderungen. Hierbei zählen nur triftige Gründe. Gerade für chronisch kranke Patient/Innen ist zum Eigenschutz das Tragen einer Maske sinnvoll.

Aus diesem Grunde bitten ich Sie um Verständnis, für folgende Regelung:

Zu den regulären Sprechstundenzeiten ist das Tragen eines Mund-Nasen-Maske in allen Praxisräumen verpflichtend.

Falls diese Regelung durch Patienten nicht eingehalten wird, kann eine ärztliche Behandlung nach ärztlichem Berufsrecht zurückgestellt werden, ohne dass dies eine Verweigerung ärztlicher Hilfeleistung darstellt. Die gegenwärtige Internetkampagne gegen meine Praxis ist diesbezüglich unzutreffend.

Eine Notfall- Behandlung ist hiervon selbstverständlich ausgenommen.

Bei Vorliegen eines begründeten ärztlichen Attestes zur Befreiung von der Maskenpflicht, welches auch das kurzzeitige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der Behandlung ausschließt, bitten ich Sie um folgendes Vorgehen:

Bitte melden Sie sich telefonisch mit Hinweis auf das Vorliegen eines wie oben beschriebenen Attestes an. Ich werde dann nach Möglichkeit einen Termin außerhalb meiner üblichen Sprechstundenzeiten mit Ihnen vereinbaren.

Bei Ankunft in der Praxis bitten ich Sie, unaufgefordert das mitgebrachte Attest zur weiteren Einsichtnahme vorzulegen.

Diese Zeiten sind für uns alle eine besondere Herausforderung und fordern von Jedem von uns jede Menge Solidarität und Rücksichtnahme.

Lassen wir uns gemeinsam aufeinander achten und seien sie versichert,

dass mir Ihre Gesundheit ganz besonders am Herzen liegt, in der Vergangenheit genauso wie zukünftig!!

Waldkirch, im Januar 2022  

Dr. J. Laule


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