Krebsfrüherkennung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Rahmen der Krebsfrüherkennung und Gesundheitsvorsorge folgende Leistungen:
Ab dem Alter von
20 bis 34 Jahren:
Jähliche gynäkologische Untersuchung mit Zellabstrich von Muttermund und Gebärmutterhals (Pap-Abstrich). Ab 30. Lebensjahr zusätzlich Untersuchung der Brust und der dazugehörigen Lymphknoten.
35 Jahren:
Jährliche gynäkologische Untersuchung. Alle 3 Jahre Zellabstrich von Muttermund und Gebärmutterhals (Pap-Abstrich) und zusätzlich Abstrich auf humane Papillomviren (HPV-Test).
50 Jahren:
Alle 2 Jahre Mammographie-Screening im Alter von 50 bis 69 Jahren. Beratung zur Darmkrebsfrüherkennung. Jährlich bis 54 Jahre Untersuchung auf Blut im Stuhl.
55 Jahren:
Zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung im Abstand von 10 Jahren oder Test auf Blut im Stuhl alle 2 Jahre, wenn keine Darmspiegelung erfolgt.
Bis zum....
18. Lebensjahr:
Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) zum Schutz gegen Gebärmutterhalskrebs und Kondylome (Feigwarzen)
25. Lebensjahr:
Urintest auf genitale Chlamydia-trachomatis-Infektion, einmal jährlich
Durch medizinisch sinnvolle, individuelle Zusatzuntersuchungen bieten wir Ihnen ein optimiertes Früherkennungsprogramm mit mehr Sicherheit für Ihre Gesundheit. Folgende Leistungen werden allerdings von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet:
- Ultraschall des kleinen Beckens zur Beurteilung von Harnblase, Gebärmutter und Eierstockbereiche
- Brustultraschall
- Papillomavirustest (HPV-Test) unter 35. Lebensjahr zur Risikoabschätzung von Gebärmutterhalskrebs
- Immunologischer Stuhltest zur Darmkrebsfrüherkennung
- Immunologischer Urintest auf Blasentumorzellen
- Tumormarkerbestimmung
- Impfung gegen Papillomaviren ab 18. bzw. 25. Lebensjahr
Sie können unseren automatischen E-Mail-Erinnerungsdienst nutzen, um sich rechtzeitig, per E-Mail an die jährliche gynäkologische Krebsfrüherkennungs-Untersuchung erinnern zu lassen!
» Erinnerungsdienst gynäkologische Krebsvorsorge