Krebsfrüherkennung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Rahmen der Krebsfrüherkennung und Gesundheitsvorsorge folgende Leistungen:

Ab dem Alter von

20 bis 34 Jahren:

Jähliche gynäkologische Untersuchung mit Zellabstrich von Muttermund und Gebärmutterhals (Pap-Abstrich). Ab 30. Lebensjahr zusätzlich Untersuchung der Brust und der dazugehörigen Lymphknoten.

35 Jahren:

Jährliche gynäkologische Untersuchung. Alle 3 Jahre Zellabstrich von Muttermund und Gebärmutterhals (Pap-Abstrich) und zusätzlich Abstrich auf humane Papillomviren (HPV-Test).

50 Jahren:

Alle 2 Jahre Mammographie-Screening im Alter von 50 bis 69 Jahren. Beratung zur Darmkrebsfrüherkennung. Jährlich bis 54 Jahre Untersuchung auf Blut im Stuhl.

55 Jahren:

Zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung im Abstand von 10 Jahren oder Test auf Blut im Stuhl alle 2 Jahre, wenn keine Darmspiegelung erfolgt.

Bis zum....

18. Lebensjahr:

Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) zum Schutz gegen Gebärmutterhalskrebs und Kondylome (Feigwarzen)

25. Lebensjahr:

Urintest auf genitale Chlamydia-trachomatis-Infektion, einmal jährlich


Durch medizinisch sinnvolle, individuelle Zusatzuntersuchungen bieten wir Ihnen ein optimiertes Früherkennungsprogramm mit mehr Sicherheit für Ihre Gesundheit. Folgende Leistungen werden allerdings von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet:


Sie können unseren automatischen E-Mail-Erinnerungsdienst nutzen, um sich rechtzeitig, per E-Mail an die jährliche gynäkologische Krebsfrüherkennungs-Untersuchung erinnern zu lassen!

» Erinnerungsdienst gynäkologische Krebsvorsorge

 


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